Informationen soll allen Menschen zugänglich gemacht werden. Insbesondere Blinde und sehbehinderte Menschen nutzen das Internet zur Information.
Bildschirminhalte werden ihnen mit einem Screenreader auf eine Braille-Zeile[Bild] übertragen oder mit einer synthetischen Stimme vorgetragen. Diese Hilfsmittel können nur Text lesen. Komplizierte Tabellen, Frames, Flash-Intros, unkommentierte Bilder und Grafiken und rein Script-basierte Menüs bilden unüberwindliche Hindernisse. Ein weiteres Problem sind nicht skalierbare Schriften oder zu schwache Farbkontraste.
Schriften sollen sich unter »Ansicht|Schriftgröße|kleiner-größer« oder bei gedrückter STRG-Taste und Drehen des Mausrades verändern lassen.
Am 24. Juli 2002 trat die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Kraft. Seit 2005 verpflichtet diese Verordnung alle öffentlichen Einrichtungen ihren Internetauftritt barrierefrei zu gestalten. Für kommerzielle Unternehmen empfiehlt der Gesetzgeber eine freiwillige Umstellung. In einigen Länder, z.B. den USA, gehören barrierefreie Internetauftritte zum einklagbaren Recht.
Viele Studien belegen, dass mehr als 30% der Internetnutzer im Internet auf Barrieren stoßen. Anwender sind häufig aus Unkenntnis oder Sicherheitsgründen ohne Flash-Plugin, Java oder Java-Script im Internet unterwegs. Barrierefreie Seiten funktionieren auch ohne diese Features. Ist ihr Web-Auftritt barrierefrei gestaltet, ist er auch für Suchmaschinen leichter zu identifizieren. Sie möchten alle Menschen mit Ihrem Internetauftritt erreichen. Mit barrierefreien Webdesign sind Sie auf dem richtigen Weg.
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung
barrierefreies-webdesign.de